Erstattung der Lkw-Maut ab 1. Oktober
Die Lkw-Mautsätze wurden rückwirkend ab dem 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geändert. Betroffene Unternehmen können sich die zu viel gezahlte Maut ab 1. Oktober erstatten lassen, wie das Deutsche Handwerksblatt schreibt.
Deutschland hat die Lkw-Maut in der Vergangenheit falsch berechnet, das hatte der Europäische Gerichtshof am 28. Oktober 2020 entschieden. Insbesondere die Kosten der Verkehrspolizei auf Fernstraßen durften nicht mit eingepreist werden.
Die Bundesregierung hat nun die Mautsätze vom 28. Oktober 2020 bis einschließlich der letzten Rechnung für den Zeitraum bis zum 30. September 2021 entsprechend gesenkt. Ab dem 1. Oktober 2021 gelten dann neue Mautsätze. Handwerksbetriebe, die im betroffenen Zeitraum LKW-Maut gezahlt haben oder dies bis 30. September 2021 noch tun werden, können eine Erstattung verlangen.
Beleg und Nachweise sammeln
Betroffene Unternehmen sollten die Belege, also die monatlichen Mautaufstellungen von der Toll Collect GmbH oder dem EEMD-Anbieter sowie Einzelfahrtennachweise ab dem 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 aufbewahren (Paragraf 4 Abs. 2 Satz 3 Bundesfernstraßenmautgesetz). Darüber hinaus sollten Unternehmen derzeit nichts weiter tun, rät das Bundesamt für Güterverkehr.
Da das neue Gesetz erst zum 1. Oktober 2021 wirksam wird und alle Fahrten bis zum Ablauf des 30. September 2021 anteilig erstattet werden können, sollten Betroffene den Antrag erst bei Vorliegen sämtlicher Mautaufstellungen/Abrechnungsinformationen für diesen Zeitraum, also nach dem 30. September stellen, damit alle Fahrten berücksichtigt werden können.
Eile ist nicht nötig: Der Anspruch für den Gesamtzeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 kann noch bis Ende 2023 geltend gemacht werden. Vorher droht keine Verjährung, heißt es beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Das Amt bittet darum, daher jetzt noch keinen Erstattungsantrag zu stellen.
Was ist ab Oktober 2021 zu tun?
Ab Oktober 2021 sollten Sie das Folgende tun: Ihren Erstattungsantrag stellen Sie dann ab Oktober 2021, sobald Ihnen sämtliche Mautaufstellungen/Abrechnungsinformationen für den Zeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.9.2021 vorliegen. Das Bundesamt für Güterverkehr trifft derzeit die Vorbereitungen für eine möglichst einfache Antragstellung. Hierzu wird es in Kürze Informationen auf der Homepage des BAG geben. Es wird ein möglichst einfaches Erstattungsverfahren angestrebt.
Hier finden Sie eine Übersicht mit den neuen Mautsätzen.
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