Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Unternehmen
Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.
Die Bundesregierung bezuschusst damit einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, wenn sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Mit dem Programm sollen Belastungen oberhalb der Verdopplung der Kosten für Erdgas und Strom zumindest teilweise gedämpft werden.
Problematisch ist jedoch, dass Unternehmen nur dann antragsberechtigt sind, wenn sie einer Branche angehören, die in Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) enthalten ist und sich zugleich als energieintensiver Betrieb im Sinne des Artikels 17 Absatz 1 Buchstabe a erster Unterabsatz Alt. 1 der Energiebesteuerungsrichtlinie qualifiziert. Damit werden nur wenige Handwerksbetriebe antragsberechtigt sein.
Die Fördervoraussetzungen ergeben sich gemäß der drei nachfolgend genannten Stufen:
1. Stufe:
Das Unternehmen gehört einer Branche nach Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) an.
Es ist energieintensiv, d.h. die Energie- und Strombeschaffungskosten betragen mind. 3 % des Produktionswertes im letzten handelsrechtlichen Geschäftsjahr.
2. Stufe:
Die in Stufe 1 genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Zusätzlich muss das Unternehmen im jeweiligen Fördermonat einen Betriebsverlust ausweisen. Dabei müssen die förderfähigen Kosten mindestens 50 % des monatlichen Betriebsverlustes betragen.
3. Stufe:
Die in Stufe 1 und 2 genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Zusätzlich gehört das Unternehmen einer besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftsbranche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens an (siehe Anlage B zum Merkblatt Energiekostendämpfungsprogramm).
Zu beachten ist, dass die genannten Fördersätze im Juli für die restliche Laufzeit des Programms einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen werden. Verbrauchtes Erdgas wird in den Fördermonaten Juli - September nur bis zu 80% derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat, damit kein Anreiz zu einem erhöhten Verbrauch von Erdgas besteht. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt.
Die Zuschussquote ermittelt sich wie folgt:
Förderstufe 1 | Förderstufe 2 | Förderstufe 3 | |
Zuschussquote monatlich Februar bis Juni 2022 | 30% | 50% | 70% |
Zuschussquote monatlich Juli bis September 2022 | 20% | 40% | 60% |
Frist beachten
Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, sodass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Erste Auszahlungen an Unternehmen in Höhe von 80 % des gesamten Zuschusses werden ab Mitte August 2022 erfolgen. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Wirtschaftszweige für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL)
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