Entscheidend ist, was Brandenburg daraus machtCorona: Bund verlängert Lockdown / Kosmetiker sollen arbeiten dürfen
Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben den Lockdown bis zum 28. März 2021 verlängert. Einzelne Lockerungen für die Wirtschaft wurden beschlossen. Entscheidend ist jetzt, was das Land Brandenburg daraus macht.
Hier kommen einige handwerksrelevante Details
- Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen können mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
- In enem nächsten Öffnungsschritt kann ein Land in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen gehen:
a. Wird in dem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:
• die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm
- Wird in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:
• die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem Land oder der Region an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, wird ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den geöffneten Bereichen nach dem oben beschrieben Verfahren vorgegangen.
Alle Beschlüsse vom 3. März 2021 finden Sie in der pdf-Datei.
Sobald die brandenburgische Landesrgeierung ihre Eindämmungsverordnung vorgelegt hat, informieren wir auf unseren Kanälen.
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