Gebäudeenergieberatung
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Reduzierung um 30 Prozentpunkte Bundeswirtschaftsministerium kürzt Fördersätze bei Energieberatungen

Die Fördersätze für Energieberatungen werden ab dem 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Grund dafür ist die haushaltspolitische Gesamtlage, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt.

Unverändert bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, z.B. für die Gebäudehülle und für Fenster. Das bedeutet, auch weiterhin erhöht sich die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (z.B. Fenstertausch oder Dämmung Außenwände) von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 Euro verdoppeln (ggü. 30.000 Euro ohne geförderten iSFP), wie es in der Pressemeldung heißt.

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Axel Bernhardt

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