Symbolbild Gasengpass
pixabay

Bundestag beschließt Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme

Der Bundestag hat das Gesetz über die sogenannte Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden beschlossen. 

Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas im Jahr verbrauchen, erhalten für Dezember 2022 eine Entlastung. Diese wird auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreises errechnet. 

Bei Erdgas entfällt zunächst die Pflicht, im Dezember 2022 die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten, wie die Bundesregierung mitteilt. Beträge, die die Endkunden dennoch zahlen, sind vom Lieferanten in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen.

Das Gesetz soll am 14.11.2022 im Bundesrat abschließend beraten werden und danach schnellstmöglich in Kraft treten.

 FAQ Soforthilfe





 Ansprechpartner

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de