Hochwasser in Mühlberg
Fotoagentur Veit Rösler

Bundesrat drängt auf Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Seit mehreren Jahren häufen sich die Wetterextreme in Deutschland. Durch Sturm, Hagel und Starkregen sind im Jahr 2023 versicherte Schäden von insgesamt 5,7 Milliarden Euro entstanden.

Im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von 1,7 Milliarden Euro. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge sind im Bundesdurchschnitt bisher nur 54 Prozent aller Wohnhäuser gegen Elementarschäden versichert.

Eine Gebäudeversicherung deckt Sturm- und Folgeschäden am Haus ab. Schäden durch extremer Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Hochwasser sind in der Regel nicht versichert. Nur durch die zusätzliche Absicherung gegen Elementarschäden besteht ein umfassender Versicherungsschutz.

Bereits am 31.03.2023 hatte der Bundesrat einstimmig entschieden, dass bundesweit eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gelten solle. Die Bundesländer forderten die Regierung auf, einen Vorschlag für die Regelung zu unterbreiten.

Am 14.06.2024 verabschiedete der Bundesrat einen Entschließungsantrag, in dem er auf die jüngsten Extremwetterereignisse und Großschadenslagen durch Hochwasser verweist. Aus dem Antrag geht die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Einführung einer flächendeckenden Elementarschadenpflichtversicherung hervor.

Das Ziel: Eine finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen, um Hauseigentümer zu schützen und Steuerzahler, welche die nicht abgesicherten Eigentümer unterstützen, zu entlasten. Dabei soll die Bezahlbarkeit für alle gewährleistet sein.

Bisher finden Hausbesitzer für Gebäude in stark hochwassergefährdeten Gebieten häufig keine Versicherung, die das hohe Risiko übernehmen will. Was also würde eine Pflichtversicherung für Hauseigentümer bedeuten? Laut dem GDV wären, selbst bei verfassungskonformer Umsetzung einer Pflichtversicherung, enge Grenzen gesetzt.

Die Prämien richten sich nach der Gefährdungsklasse des jeweiligen Gebäudes. Ein erhöhtes Risiko weisen dabei zum Beispiel Häuser in Gegenden auf, in denen es mindestens einmal in zehn Jahren zu Hochwasser kommt. In der höchsten Gefährdungsklasse können Prämien von mehreren hundert Euro pro Jahr anfallen, wobei Versicherer demnach nicht das vollständige Risiko übernehmen. Es könnten hohe Selbstbehalte anfallen.

Wie hoch die tatsächlichen Mehrkosten durch eine Pflichtversicherung für Eigentümer wären, hängt laut GDV von der Ausgestaltung des Gesetzes ab. Dennoch ist klar: Im Schadensfall ist die Belastung der Betroffenen um ein Vielfaches höher als die geleisteten Beiträge.

Am 20.06.2024 trafen sich Bund und Länder, um eine Debatte über eine Versicherungspflicht für Elementarschäden zu führen. Eine Einigung erlangten sie nicht.

Hintergrund

Auch in Südbrandenburg gibt es durch Flüsse, Kanäle und Gräben ausgewiesene Hochwasserrisikogebiete. Ob Ihr Geschäftssitz im schlimmsten Fall davon betroffen wäre und sich somit eine Elementarversicherung für Sie lohnen würde, können Sie über die Auskunftsplattform Wasser des Landes Brandenburg in Erfahrung bringen.

Folgender Link leitet Sie auf die Website weiter:  Auskunftsplattform Wasser Land Brandenburg.



Ansprechpartnerin

Verena Lenz, Wirtschaftsförderung und Fachkräftesicherung HWK Cottbus

Verena Lenz

Technische Beraterin

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