Corona Frau mit Maske
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Keine 3G-Regel mehr für körpernahe DienstleisterBrandenburg verlängert Corona-Maßnahmen bis 2. April

Brandenburg verlängert wichtige Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung tritt am Freitag (18. März) in Kraft. Unter anderem entfällt die 3G-Regel für körpernahe Dienstleistungen. Darauf hatten die Handwerkskammern immer gedrängt.

Angesichts einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von heute 1.582 und einer seit über zwei Wochen auf Rot stehenden Corona-Ampel bei der landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz nutzt Brandenburg deshalb die vom Bund geplante Übergangsregelung im neuen Infektionsschutzgesetz, das morgen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll, wie es in der Pressemitteilung heißt.



Hier finden Sie die wichtigsten Details im Überblick

 Sobald die Verordung im Wortlaut vorliegt, wird sie an dieser Stelle veröffentlicht.  Bitte hier klicken.



 Corona-Beraterteam der Handwerkskammer Cottbus