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Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

Berufsvalidierung kommt mit Altersgrenze

Praktiker ohne Abschluss können ab dem Alter von 25 Jahren ihre beruflichen Erfahrungen anerkennen lassen. Damit wurde eine zentrale Forderung des Handwerksverbands bei der Berufsvalidierung bedacht. Was das neue Gesetz sonst noch vorsieht, schreibt die Deutsche Handwerkszeitung.

Wer keinen Berufsabschluss gemacht hat und seit Jahren in einem Handwerksberuf arbeitet, soll seine beruflichen Fertigkeiten von den Kammern zertifizieren lassen können. Gleichzeitig stelle der Bundestag mit der verankerten Altersgrenze von 25 Jahren für die Validierung sicher, dass das Verfahren nicht zulasten der beruflichen Bildung gehe. Bevor die Regelungen zur Berufsvalidierung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, muss noch der Bundesrat zustimmen.



Zentrale Forderung des Handwerks umgesetzt

Das Handwerk hatte im parlamentarischen Verfahren gefordert, die Altersgrenze von 25 Jahren in das Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) mit aufzunehmen. Zuvor waren Befürchtungen laut geworden, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze könnte junge Menschen veranlassen, sich statt einer dualen Ausbildung für den Weg einer Berufsvalidierung zu entscheiden und damit die duale Ausbildung insgesamt zu schwächen.



Schwannecke: Verfahrensordnung schnell vorlegen

Nicht geändert wurde der Zeitpunkt des Inkraftretens der Regelungen zur Validierung zum 1. Januar 2025. Damit die Umsetzung der Berufsvalidierung durch die Handwerkskammern mit den ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern ab dem kommenden Jahr gelingt, müsse die Bundesregierung allerdings schnell aktiv werden und dringend die Verfahrensordnung für die Berufsvalidierung vorlegen, forderte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. "Vorbild sollten die Standards aus dem erfolgreich erprobten Validierungsverahren im Projekt 'Valikom' sein", fügte er hinzu.