Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgtAusbildungsvergütung für das Bäcker-und Konditorhandwerk allgemeinverbindlich
Mit Bekanntmachung vom 2. Juli 2021 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist der Tarifvertrag für das Bäcker- und Konditorhandwerk mit Wirkung vom 1. März 2021 als allgemeinverbindlich erklärt worden.
Das bedeutet, dass die gültigen Ausbildungsvergütungen für alle bereits bestehenden und neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ab 1. März 2021 wie folgt zu zahlen sind:
ab 1. März 2021 | ab 1. März 2022 | |
1. Ausbildungsjahr | 645,- Euro | 680,- Euro |
2. Ausbildungsjahr | 720,- Euro | 755,- Euro |
3. Ausbildungsjahr | 850,- Euro | 885,- Euro |
Ansprechpartnerin