Aufstiegsbafög
Syda Productions/shutterstock

Verbesserungen gehen Handwerk nicht weit genugAufstiegs-Bafög wird erhöht

Die vom Bundeskabinett beschlossenen Verbesserungen beim Aufstiegs-Bafög gehen dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nicht weit genug. Die Bundesregierung habe zwar eine wichtige Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, allerdings bleibe sie hinter dem erklärten Ziel zurück, Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung herzustellen, erklärte der ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Das novellierte Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Nach den bisherigen Beschlüssen soll der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstückes oder vergleichbarer Arbeiten von bisher 2.000 auf 4.000 Euro angehoben werden. Auch sollen Alleinerziehende, die eine Fortbildung machen, einen von 150 auf 160 Euro erhöhten Kinderzuschlag bekommen. Außerdem sollen bei einem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung 60 Prozent statt bisher 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Daneben soll der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben werden.

Schwannecke dazu: "Ohne Frage bringt die Bundesregierung mit der fünften Novelle des Gesetzes zur beruflichen Aufstiegsfortbildungsförderung eine wichtige bildungspolitische Initiative auf den Weg, um Fortbildung zu entlasten. Und dennoch bleibt der Novellenentwurf leider hinter dem erklärten Ziel zurück, Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung herzustellen. Um Bildungskarrieren und die Fachkräftesicherung im Handwerk spürbar zu stärken, muss die Bundesregierung die Herstellung echter Gleichwertigkeit wesentlich stringenter verfolgen

Bestehende Förderlücken müssen jetzt geschlossen werden, um die Bedeutung der beruflichen Bildung zu steigern und tatsächlich die Gleichwertigkeit beider Bildungswege herzustellen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungen müssen stärker von Fortbildungskosten entlastet werden, beispielsweise bei den Materialien, mit denen in den Meisterkursen während der Lehrgänge gearbeitet wird.“

Ansprechpartner

Havasi goethe@foto-goethe.com

Michel Havasi

Pressearbeit

Telefon 0355 7835-200

Telefax 0355 7835-283

havasi--at--hwk-cottbus.de