Abfallrechtlicher Vollzug des Landes BrandenburgAnwendung des LAGA-Merkblattes 23 zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat ihre Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (LAGA-Mitteilung 23, kurz LAGA-M 23) grundlegend überarbeitet. Hintergrund der Überarbeitung waren Erkenntnisse darüber, dass bei Baumaßnahmen schwer selektierbare asbesthaltige Baustoffe enthalten sein können.
Die betreffenden Bau- und Abbruchabfälle mit geringen Asbestgehalten können privilegiert werden, wenn sie auf Grund eines geordneten Vorgehens anfallen. Sie müssen jedoch erkannt und grundsätzlich aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden müssen. Die überarbeitete LAGA-M 23 (Stand: 29. November 2022) soll als Vollzugshilfe eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise zur Entsorgung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen unter der Berücksichtigung möglicher Asbestbelastungen gewährleisten. Die LAGA-M 23 ist auf der Internetseite der LAGA veröffentlicht.
Erläuterungen für Abfallerzeuger und Entsorger so-wie Vorlagen und Formblätter sind auf der Internetseite der obersten Abfallwirt-schaftsbehörde des Landes Brandenburg unter dem folgenden Link eingestellt.
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