3G-Regel für das Friseur- und Kosmetik Handwerk gefordert
Der Handwerkskammertag Brandenburg hat an den Ministerpräsidenten Herrn Dr. Dietmar Woidke die Forderung gerichtet, für die Friseur- und Kosmetikbetriebe die „3G-Regel“ zu ermöglichen.
Es ist unverständlich, dass gerade in diesen Branchen, in denen ohnehin hohe hygienische Standards eingehalten werden, weiterhin zusätzliche Restriktionen bestehen. Andere Bundesländer haben bereits Lockerungen ermöglicht.
Auszug aus dem Brief
"[...] seitens unserer Betriebe im Friseur- und Kosmetikhandwerk hält das große Unverständnis an, dass in Brandenburg nach § 14 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung die Zutrittsgewährung weiterhin als „2G-Regel" nur für geimpfte oder genesene Kundschaft zulässig ist. Wir hatten hierauf bereits hingewiesen. Es ist unverständlich, dass in Brandenburg gerade in diesen Branchen, in denen ohnehin hohe hygienische Standards eingehalten werden, weiterhin zusätzliche Restriktionen bestehen. [...]"
"Schon hinsichtlich der Öffnung der Friseurbetriebe ab dem 1. März 2021 wurde zu Recht mit der extremen Belastung der Bürger durch die Schließung und deren deutlichem „Gefühl des Ungepflegtseins" argumentiert. Vor dem Hintergrund des in der Regel wesentlich geringeren Infektionsrisikos sowie angesichts der deutlich geringeren Krankheitsrisiken der aktuellen Virusvarianten ist der in Brandenburg weiterhin geltende Ausschluss Ungeimpfter von Friseur- und Kosmetikleistungen nicht (mehr) angemessen.
Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die „2G-Regel" eine schwere Belastung unserer Friseur- und Kosmetikbetriebe. Betroffene Kunde beschweren sich teils vehement bei unseren Betrieben, dass sie nicht bedient und allein gelassen werden. Zudem beklagen diese Unternehmen seit Pandemiebeginn große Umsatzrückgänge und sehen sich teils auch in ihrer Existenz gefährdet. Der Ausschluss Ungeimpfter verringert im Friseur- und Kosmetikhandwerk das Nachfragepotential erheblich und ist eine wesentliche Ursache für die anhaltenden Umsatzeinbußen. Der Druck auf ausgeschlossene Kunden steigt, Pflegeleistungen außerhalb legaler Angebotsstrukturen im Rahmen der „Nachbarschaftshilfe" oder „mobiler Serviceleistungen" anzunehmen. Hierdurch ist aber weder dem Gesundheitsschutz noch den wirtschaftlichen Bedürfnissen unserer Betriebe gedient. Andere Bundesländer haben bereits reagiert. So gilt nach unserer Kenntnis spätestens seit letzter Woche in allen anderen neuen Bundesländern für den Friseurbesuch die „3G-Regel". [...]"