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Gebühren - Die rechtliche Basis für die Erhebung von Gebühren

Selbstverwaltung bedeutet nicht nur, dass das Handwerk seine Belange selbst regelt, sondern auch dass die Handwerksbetriebe die dafür notwendigen Einrichtungen selbst finanzieren. Die Finanzierung der Handwerkskammer erfolgt durch Beiträge und Gebühren.

Die Gebührenordnung wird von der Vollversammlung, dem Parlament des Handwerks, beschlossen. Sie bestimmt für welche Amtshandlungen und Tätigkeiten Gebühren erhoben werden. Außerdem enthält sie grundsätzliche Bestimmungen über die Festsetzung, Bemessung und Fälligkeit der Gebühren und Auslagen. Daneben regelt sie die Stundung, Niederschlagung und den Erlass der Gebühren.

Im Gebührenverzeichnis sind die konkreten Gebühren für die Amtshandlungen der Handwerkskammer enthalten. Auch diese sind von der Vollversammlung beschlossen und von der Rechtsaufsicht der Kammer bestätigt worden.