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Henner Damke - Fotolia

Stellungnahme aus dem HandwerkVerpackungsgesetz: Ministerium will Regeln verschärfen

Das Bundesumweltministerium will das Verpackungsgesetz nachschärfen. Für die Hersteller von Verpackungen bedeutet dies, dass sie die finanzielle sowie ggf. organisatorische Verantwortung für die Bewirtschaftung, einschließlich getrennte Sammlung sowie Sortier- und Behandlungsverfahren, übernehmen müssen, wenn diese Produkte zu Abfall geworden sind.

Mit dem vorgelegten Entwurf soll zudem im Verpackungsgesetz die Pflicht geschaffen werden, Lebensmittel zum Sofortverzehr, die in Einwegkunststoffverpackungen, und Getränke, die in sogenannten To go-Bechern angeboten werden, auch in einer Mehrwegverpackung als Alternative anzubieten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich zwischen Einweg- und Mehrwegverpackung entscheiden können. Damit soll der Verbrauch von Einwegverpackungen reduziert werden.

Außerdem soll ab dem Jahr 2025 für die Herstellung von PET-Einwegflaschen und ab dem Jahr 2030 für sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen erstmals der Einsatz einer bestimmten Menge recycelten Kunststoffs vorgeschrieben werden. Ab 2025 soll die Einsatzquote zunächst 25 Prozent betragen, ab 2030 dann sogar 30 Prozent.

Der Referentenentwurf wurde den Ländern und Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Er ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung mit den anderen Ressorts abgestimmt und nicht abschließend rechtsförmlich geprüft. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat seine Stellungnahme abgegeben. Hier können Sie es nachlesen.



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Axel Bernhardt

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