Verlängert: Krankschreibung per Telefon bis Jahresende möglich
Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bleiben bis Jahresende auch telefonisch und ohne Besuch einer Arztpraxis möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln um weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesausschusses.
Klicken Sie hier.