Erläuterungen vom BundesfinanzministeriumAbsenkung des Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen
Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
In einem Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium Stellung zur Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Abs. 1 UStG). Dabei wird klargestellt, dass der Gas- oder Wärmeverbrauch eines Kunden auch dann in vollem Umfang dem Steuersatz unterliegt, der am Ende des Ablesezeitraums gilt, wenn zu Beginn dieses Zeitraums noch ein anderer Steuersatz gegolten hat.
Anwendungsbereich
Im Hinblick auf den Anwendungsbereich wird u. a. erläutert, dass für Lieferungen von Gas, das vom leistenden Unternehmer per Tanklastwagen zum Leistungsempfänger für die Wärmeerzeugung transportiert wird, ebenfalls der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt. Ermäßigt besteuert werde auch die Einspeisung von Gas in das Erdgasnetz. (Quelle: Haufe)
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