Nicht jeder darf Gabelstapler fahren. Um sicher zu fahren, dürfen nach der DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 68 nur ausgebildete Mitarbeiter eingesetzt werden. Der Kurs zur Bedienberechtigung für Gabelstapler richtet sich an all diejenigen, die ihre Berechtigung wieder auffrischen möchten oder berufsbedingt mit Gabelstaplern umgehen.
Wer bei uns die Bedienberechtigung für Gabelstapler ablegt, erhält einen Fahrausweis für Gabelstapler. Dieser gilt grundsätzlich für alle Flurförderzeuge, auch Sonderbauarten wie z.B. Seitenstapler. Der Gabelstaplerschein gilt nicht nur bis 2 Tonnen. Es werden die theoretischen Grundlagen und gesetzlichen Bestimmungen vermittelt und schriftlich überprüft. Danach erfolgt die Einweisung am Gabelstapler inklusive der täglichen Einsatzprüfung und der praktische Übungsteil mit Fahren, Lastaufnahme und Einstapeln. Das wird in der praktischen Prüfung nachgewiesen. Mit unserem Fahrausweis meldet sich der Teilnehmer zurück in seinem Betrieb. Dort ist es die Pflicht des Unternehmers, vor der ersten Fahrt einen schriftlichen Fahrauftrag zu erteilen (innerbetrieblicher Fahrausweis). Dabei geht man auf die vorhandenen Flurförderzeuge ein, welche in Bauart und technischen Parametern genau erfasst werden müssen. Dazu kann der Unternehmer eine Sachkundige Person beauftragen.
- Theoretische Grundlagen
- Technische Unterweisungen
- Fahrpraktische Ausbildung
- Förderzeuge und Vorsatzgeräte
- Ausbildung im Umgang mit Vorsatzgeräten