Fußpflege mit Einschränkung erlaubt / Neue Corona-Verordnung Brandenburg: Kosmetikstudios müssen schließen
Trotz vieler Telefonate, persönlicher Anschreiben an die Landesregierung und an Abgeordnete des Landtages ist es nicht gelungen, die Schließung der Kosmetikbetriebe ab dem 2. November abzuwenden. Das Verbot gilt nicht für Dienstleistende im Gesundheitsbereich und sonstige helfende Berufe, soweit sie medizinisch notwendige Behandlungen erbringen, insbesondere im Bereich der Podologie sowie der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient.