Inklusion Rollstuhl
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Cottbus: Beirat und Kammer kooperieren bei Inklusion

Das Handwerk leistet bereits einen wesentlichen Beitrag zur inklusiven Ausbildung und Beschäftigung. 85 "inklusive" Arbeitsverträge gab es 2023. Mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Cottbus/Chóśebuz wurde jetzt eine engere Zusammenarbeit vereinbart.

Der 5. Mai ist der jährliche Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Ziel dieses Tages ist es, auf die Situation von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen und sich dafür einzusetzen, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können. Perspektive und Wertgefühl werden insbesondere durch die aktive Teilhabe am Arbeitsmarkt in der Heimatregion geschaffen.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist diesem Ziel verpflichtet und sieht in der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben auch eine Möglichkeit, der aktuellen Fachkräftesituation entgegenzuwirken. Deshalb wurde in einem ersten Gespräch zwischen dem Beirat, dem Beauftragten der Stadt und den Fachberatern der Handwerkskammer vereinbart, die in Kooperation erfolgten Beratungsangebote der Handwerkskammer für regionale Handwerksunternehmen zum Thema „Inklusion“ zu unterstützen, wie die Stadt Cottbus mitteilt.

Das Handwerk leistet bereits einen wesentlichen Beitrag zur inklusiven Ausbildung und Beschäftigung. Damit kleine Unternehmen, die vielfach dennoch vorhandenen Vorurteile an der Einstellung von Menschen mit Behinderung überwinden können, muss mehr kommuniziert werden, dass sie durch das Land vielfach Unterstützung erhalten können.



Diese Unterstützung beinhaltet:

Eine behindertengerechte Ausstattung: Menschen mit einer Behinderung benötigen häufig besondere technische Unterstützung. Unter Umständen sind auch Umbaumaßnahmen im Betrieb nötig. Hier kann man auf Antrag vom Land notwendige Kosten erstattet bekommen.

Einen Eingliederungszuschuss: Das Land beteiligt sich auch an den Lohnkosten, wenn der Betrieb einen behinderten Menschen in sein
Team holt. Mindestens zwölf Monate lang übernimmt die Agentur für Arbeit Lohnkosten. Bei älteren Beschäftigten oder solchen mit einer schweren Behinderung, wird der Zuschuss sogar für mehrere Jahre gezahlt.

Die Unterstützung für Azubis: Wird ein Mensch mit Behinderung in einem Betrieb ausgebildet, erstattet die Agentur für Arbeit anteilig die Ausbildungsvergütung. Übernimmt der Betrieb den Mitarbeiter nach der Ausbildung, erhält er ein weiteres Jahr lang Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.

Arbeiten auf Probe: Eine gute Möglichkeit, um herauszufinden, ob die Inklusion in einem Betriebsalltag gelingen kann, ist ein Probearbeitsvertrag. Dabei werden die Personalkosten drei Monate lang komplett vom Land übernommen. Danach kann entschieden werden, ob aus diesem Arbeitsvertrag auf Probe eine Festanstellung werden kann.

Ansprechpartner

Christian Jakobitz HWK Cottbus

Christian Jakobitz

Ausbildungsberater (Inklusion)

Telefon 03375 2525-67

Telefax 03375 2525-62

jakobitz--at--hwk-cottbus.de



Franziska Ulm CHRISTIANE SCHLEIFENBAUM

Franziska Ulm

Fachberaterin der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber

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Mobil 0160 8467515

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